Für Kinderwunschzentren · SoHO-Verordnung
Ich mache Ihr Kinderwunschzentrum SoHO-bereit, bevor die Verordnung am 7. August 2027 gilt, im bestehenden QM-System und ohne den Praxisbetrieb aufzuhalten.
Stichtag
SoHO in 60 Sekunden
Was die Verordnung für Ihr Zentrum bedeutet.
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Was ist SoHO?
Die EU-Verordnung 2024/1938 regelt den Umgang mit Substanzen menschlichen Ursprungs, dazu gehören Keimzellen und Embryonen. Sie gilt ab dem 7. August 2027 und löst die bisherige Geweberichtlinie ab.
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Was ändert sich für Ihr Zentrum?
Bestehende Zentren werden automatisch als SoHO-Einrichtung erfasst. Rückverfolgbarkeit, Vigilanz und QM-Dokumentation folgen neuen, EU-weit einheitlichen Anforderungen.
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Was ist jetzt zu tun?
Eine Bestandsaufnahme zeigt, was Ihr QM-System schon abdeckt und was fehlt. Wer jetzt beginnt, setzt 2027 in Ruhe um und nicht unter Termindruck.
Kontakt
Sprechen wir über Ihr Zentrum.
Hinterlassen Sie mir kurz Ihre Angaben. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen persönlich bei Ihnen.
[email protected] · +49 174 247 83 24

Wer Sie begleitet
Stephan Knauß begleitet Ihr Zentrum.
Ich baue seit über 20 Jahren Qualitäts- und Governance-Systeme auf, die einer externen Prüfung standhalten, bei der Deutschen Bank, bei IBM, im Lufthansa-Umfeld und im Mittelstand. Aktuell bereite ich das Kinderwunschzentrum Darmstadt auf die SoHO-Verordnung vor. Ich arbeite von Dreieich bei Frankfurt aus und begleite Zentren deutschlandweit.

